Teilnahmeerklärung Audi Ice Experience

Der Teilnehmer nimmt an einer Fahrveranstaltung der Audi Ice Experience der AMAG Group AG und ihrer Konzerngesellschaften (Veranstalterin) teil. Mit seiner Unterschrift erklärt der Teilnehmer für und in Zusammenhang mit der Fahrveranstaltung folgendes:

  • am Anlass freiwillig und ausschliesslich auf eigene Gefahr teilzunehmen;

  • der Gefahren und Risiken der Teilnahme am Anlass bewusst zu sein, über diese Gefahren und Risiken ausreichend informiert worden zu sein und den erteilten Weisungen stets strikte Folge zu leisten;

  • bewusst zu sein, dass die teilnehmende Person die Teilnahme jederzeit beenden kann;

  • mindestens 21 Jahre alt zu sein;

  • gegenüber der AMAG Group AG und ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend einzeln oder gemeinsam «AMAG») sowie gegenüber deren Organen, Angestellten, Vertretern und Hilfspersonen (nachfolgend einzeln oder gemeinsam «Hilfspersonen») auf sämtliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche zu verzichten. Von diesem Verzicht ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Körperverletzungen, die AMAG oder ihren Hilfspersonen schuldhaft verursacht haben sowie aufgrund von Schäden, die AMAG oder ihren Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben sowie Ansprüche, die der teilnehmenden Person aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zustehen;

  • Von der teilnehmenden Person schuldhaft verursachte Schäden zu ersetzen und die AMAG und ihre Hilfspersonen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern deren Ansprüche auf ein Verschulden der teilnehmenden Person zurückzuführen sind;

  • Sich während des Anlasses bei der Nutzung von Geräten oder Fahrzeugen jeglicher Art (zu Lande, zu Wasser und in der Luft) an folgende Regelungen zu halten (sofern und soweit diese anwendbar sind):

    • a) während der Dauer des Anlasses nicht unter Alkohol-, Medikamenteneinfluss oder sonstiger berauschender Mittel zu stehen;

    • b) im Besitz einer allenfalls erforderlichen, zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen gültigen Fahrerlaubnis am Ort des Anlasses zu sein und dem Veranstalter vor Anlassbeginn auf Verlangen Einsicht in die Fahrerlaubnis zu geben;

    • c) bei An- und Abfahrt zu Übungsplätzen sowie während allen Fahrten – als Fahrer wie auch Beifahrer – den Sicherheitsgurt anzulegen;

    • d) während des Anlasses allenfalls bestehende Überholverbote einzuhalten und hiervon nur nach vorheriger ausdrücklicher Aufforderung durch die Instruktoren abzuweichen;

    • e) bei Fahrten im öffentlichen Verkehr die Geschwindigkeitsbegrenzungen und alle weiteren geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten;

  • Anerkennung und Einwilligung, dass die AMAG und ihre Hilfspersonen bei Verstössen gegen Verpflichtungen der teilnehmenden Person sowie zur Wahrung eigener Interessen berechtigt ist, den Namen der teilnehmenden Person jederzeit den zuständigen Behörden bekannt zu geben;

  • Im Fall der durch die teilnehmende Person zu vertretender Beschädigung der von der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Fahrzeuge, hat die teilnehmende Person der Veranstalterin einen Betrag von bis zu CHF 1'000.00 zu erstatten. Sollte die teilnehmende Person Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Veranstalterin sein und die zu vertretene Beschädigung der von der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Fahrzeuge im Rahmen einer dienstlich veranlassten Veranstaltung erfolgt sein, gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung aus der Arbeitsordnung der Veranstalterin. Der teilnehmenden Person ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerem Umfang entstanden ist. Die Veranstalterin kann die teilnehmende Person von dieser Verpflichtung freistellen, wenn der Schaden bei einer Fahrübung entstanden ist, bei welcher sie nachweislich den Anweisungen des Instruktors Folge geleistet hat. Im Fall des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der teilnehmenden Person haftet sie für sämtliche von ihr verursachten Schäden. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn sie den Anordnungen eines Instruktors oder des Instruktoren-Teams keine Folge leistet.

  • Der teilnehmenden Person ist bekannt, dass zur Verdeutlichung einzelner im Rahmen des Fahrtrainings durchgeführter Übungen die Sicherheitssysteme ABS und ESP an den Trainingsfahrzeugen deaktiviert werden und er hierzu nur nach vorherigem ausdrücklichem Hinweis der Instruktoren berechtigt ist.

  • Im Falle eines Unfalls ist dieser der Veranstalterin unverzüglich, möglichst mittels des Audi Formulars „Fahrzeugunfall-/Schadensbericht“, mitzuteilen. Die teilnehmende Person ist nicht berechtigt, etwaige der Veranstalterin zustehende Forderungen oder Rechte an Dritte abzutreten. Etwaige der teilnehmenden Person infolge eines Schadensfalles zustehenden Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten tritt sie hiermit an die Veranstalterin ab, wenn diese ihm ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt hat.

  • Die AMAG und ihre Hilfspersonen behalten sich das Recht vor, den Anlass aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Eine allfällige Teilnahmegebühr wird in einem solchen Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kann der Anlass nur in einzelnen Teilen durchgeführt werden, z. B. wegen schlechten Wetters oder höherer Gewalt, so wird eine allfällige Teilnahmegebühr entsprechend der erbrachten Leistungen angepasst.

  • Sollte eine teilnehmende Person ihre Anmeldung annullieren, gilt der nachfolgende Betrag als geschuldet:

    • über 60 Tage vor der Veranstaltung: kostenlos

    • 31 bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr

    • 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Teilnahmegebühr

  • Sollte es uns möglich sein, Ihre Buchung nachzubesetzen, erstatten wir Ihnen gern die Kosten

  • Lediglich schriftliche Abmeldungen werden anerkannt.

  • Die Veranstalterin schliesst im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge eine Unfallversicherung ab:

    • Todesfall: CHF 100‘000.00

    • Invalidität: CHF 200'000.00

    • Heilungskosten private Abteilung in Ergänzung zur obligatorischen Grundversicherung

  • Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind für Fahrten auf dem vom Instruktor oder Kursleiter vorgegebenen Gelände und/oder der vorgegebenen Strecke während des Kurses unter Anweisung der Instruktoren oder Kursleiter von Beginn bis zum Schluss der Veranstaltung mit einer Vollkaskoversicherung versichert. Eventuelle Schäden sind unverzüglich dem zuständigen Instruktor oder Kursleiter zu melden.

  • Diese Teilnahmebedingungen und sämtliche Streitigkeiten, welche aus ihr bzw. aus meiner Teilnahme am Anlass resultieren oder damit im Zusammenhang stehen, unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen und kollisionsrechtlicher Normen. Gerichtsstand ist Cham (ZG), Schweiz.